Die wichtigsten Fragen vor dem Baustart

Die wichtigsten Fragen vor dem Baustart

Gut Ding braucht Weile, sagt schon ein altes Sprichwort. Das gilt auch für den Hausbau. Der Bau des Eigenheims gehört wohl für die meisten zu den größten Investitionen und spannendsten Vorhaben ihres Lebens. Daher ist auch eine genaue Planung von Ressourcen und Zeit besonders wichtig. Eine umfassende Recherche zum Thema und eine gute und genaue Informationseinholung und Planung ersparen dem künftigen Hausbesitzer bei der Umsetzung viel Zeit und Ärger. Wir haben die wichtigsten Fragen, die angehende Bauherren vor dem Baustart unbedingt beachten sollten, zusammengefasst.

 

Wie lange dauert der Hausbau?

Bevor ein Haus gebaut wird, starten alle künftigen Häuslbauer mit einer gründlichen Recherche zum Thema. Bekannte werden befragt, Magazine und Bauzeitschriften durchgeblättert, Blogs und Bauseiten im Internet durchforstet; doch eines haben alle Informationsquellen gemeinsam: Genaue Auskünfte über die Dauer des Hausbaus gibt es nicht. Dies ergibt sich daraus, dass jedes Projekt individuell ist. Die Größe des geplanten Hauses, die finanziellen Mittel, die Auswahl der ausführenden Firmen sind nur einige der Faktoren, die bei jedem Bauvorhaben stark variieren. Informations-, Entscheidungsfindungs- und Planungsphase nehmen viel Zeit in Anspruch, sie legen aber auch den Grundstein für die spätere Ausführung. Je detaillierter diese Abschnitte, desto genauer und reibungsloser die späteren Arbeitsschritte. Ein Tipp für berufstätige Bauherren: Je nach beruflichen Belastung, ist zu empfehlen, diese Phasen in eine ruhigere Zeit zu verlegen.

 

Wo kann man überhaupt bauen?

Auf einem Grundstück kann nur gebaut werden, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind: Die Beschaffenheit (Eignung) des Grundstücks muss für das geplante Gebäude geeignet sein, es darf z.B. nicht abrutschgefährdet sein. Der nächste Schritt ist ein Blick in den Flächenwidmungsplan. Ein Grundstück, auf dem ein Wohnhaus errichtet werden soll, muss als Bauland gewidmet sein. Der nächste Schritt ist somit ein Blick in den Flächenwidmungsplan beim zuständigen Gemeindeamt. Auch die Größe des Grundstückes spielt eine entscheidende Rolle. Das Grundstück muss eine für den geplanten Bau erforderliche Mindestgröße aufweisen. Auch hier gibt das Gemeindeamt Auskunft über die jeweils geltenden Bebauungsrichtlinien.

 

Wie muss man bauen?

Das geplante Bauwerk muss fachmännisch und dem Stand der Technik entsprechend errichtet werden. Dabei gilt es einige grundsätzliche Parameter zu beachten. Diese sind detailliert im Baurecht des jeweiligen Bundeslandes aufgeführt. Dazu zählen: Schutz vor Nässe und Feuchtigkeit, hygienische Mindeststandards, solide und feste Bauweise, Nichtgefährdung und -beeinträchtigung der Nachbarn, Wärmedämmung, Schall- und Brandschutz, Verträglichkeit mit dem Orts- und Landschaftsbild, verkehrsmäßige Erschließung oder Anschlüsse für Wasser und Strom.

Ein Tipp für den Bauherrn: Ein Besuch beim Gemeindeamt lohnt sich bereits vor dem Baustart: Dort bekommt man Auskunft über die Flächenwidmung des Baugrundstückes, die Bebauungsrichtlinien der Gemeinde und die konkrete Bebauungsart, einzuhaltende Abstände und die maximale Geschossanzahl.

 

Wann kann man beginnen?

Nachdem die Informationsphase abgeschlossen ist, kommt es zur Einreichplanung und zur Genehmigung. Die Einreichplanerstellung wird komplett vom Architekten oder vom Baumeistern abgewickelt. Die Baugenehmigung wird von der jeweiligen Gemeinde bzw. der MA37 ausgestellt. Wie lange die Genehmigung dauert, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In jedem Fall werden auch die Grundstücksnachbarn über das Bauvorhaben informiert. Im Idealfall kommt es zu keinem Einspruch und die Baugenehmigung kann nach abgelaufener Einspruchsfrist bereits nach 14 Tagen ausgestellt werden. Dabei kann es aber zu enormen Unterschieden kommen – abhängig von der jeweiligen Gemeinde und den Grundstücksnachbarn. Ein Durchschnittswert lässt sich schwer festlegen. Bei kleineren Gemeinden, wo sich Bauherr und Gemeindevertreter kennen, geht dies etwas schneller. In Wien müssen Sie allerdings mit einer Wartefrist von sechs und zwölf Monaten rechnen.

 

Wann ist das Gebäude fertig?

Nach der Fertigstellung des Hauses muss der Bauherr noch einige Formalitäten einhalten: Die Gemeinde muss davon in Kenntnis gesetzt werden, wobei eine von einem Sachverständigen unterschriebene Schlussüberprüfung beizulegen ist bzw. von der Gemeinde in Auftrag gegeben wird. Erst wenn die Gemeinde die Benützungsfreigabe erteilt, darf das Haus bewohnt werden.

 

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