Effektiv Bauen mit der richtigen Planung

Effektiv Bauen mit der richtigen Planung

Ein Neubau stellt Bauherrinnen oder Bauherren vor große Herausforderungen. Im Vorhinein weiß man meistens noch nicht genau, welche Entscheidungen und Berechnungen in den verschiedenen Bauphasen auf einen zukommen. Eine gute Planung ist deshalb die beste Voraussetzung, damit das Projekt Traumhaus auch reibungslos und sorgenfrei über die Bühne geht.

Auf welchem Grundstück soll mein künftiges Traumhaus stehen? Wie gestalte ich die optimale Raumaufteilung? Wie viel Wärmedämmung ist sinnvoll? Welches Heizsystem passt zu mir und meinem Haus? Welche Kosten kommen auf mich zu? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? All diese Fragen gilt es beim Neubau zu berücksichtigen. Mit einer ausgereiften Planung vermeidet man Ärger, Zeit und Mehrkosten bei falschen Entscheidungen, die erst auf der Baustelle getroffen werden. Die Planung ist auch der richtige Zeitpunkt, sich mit den eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu beschäftigen und Prioritäten zu setzen.

Nur eine Person weiß wirklich genau, wie Ihr Haus aussehen soll - das sind Sie selbst. Darum nehmen Sie sich viel Zeit für die Planung Ihres Traumhauses. Beginnen Sie schon frühzeitig mit der Planung. Ein Jahr vor Baubeginn sollten Sie mindestens mit den ersten Überlegungen loslegen, denn ihr zukünftiges Haus wird der Mittelpunkt Ihres Lebens sein. Es soll ein Ort der Ruhe und Entspannung für Körper und Seele sein. Es stillt die Sehnsucht nach Geborgenheit und Behaglichkeit, bietet Schutz vor Kälte, Sturm, Regen, Hitze und hält Sie gesund. Es ist aber auch jener Ort, an dem sich die Sinne entfalten, Ideen reifen, Träume wahr werden, Kinder heranwachsen und Menschen alt werden können.

 

Erschaffen Sie sich Ihr persönliches Refugium

Am Anfang versuchen Sie am besten selbst, Ihre Wünsche und Ideen zu Papier zu bringen, später wird ein Planer diese in Zeichnungen und Pläne umwandeln. Überlegen Sie von Anfang an, wie Sie die Sonne ins Haus holen können, wie Küche und Essbereich – wo häufig die meisten Stunden verbracht werden – liegen und wie sie eingerichtet werden sollen. Bedenken Sie, dass Sie genügend Platz für ein großes Wohnzimmer einplanen. Fragen Sie sich, ob Sie eine Terrasse oder einen Garten möchten und wie der Eingangsbereich aussehen soll. Die Zimmer sollten nicht zu klein sein, gerade mit Kindern benötigen Sie ausreichend Stauraum.

 

Entwurfsplan

Haben Sie diese grundlegenden Fragen geklärt, suchen Sie sich einen Planer, der diese Anforderungen und Ideen in einem Entwurfsplan zu Papier bringt. Dabei werden natürlich auch technische und baurechtliche Faktoren berücksichtigt. Auf Basis dieses Entwurfsplans erfolgt auch eine Kostenberechnung, mit der Sie dann Ihren Finanzierungsbedarf konkretisieren können. Der Entwurfsplan muss aber nicht nur Ihren Vorstellungen und Ihrem Budget entsprechen, sondern auch alle behördlichen Auflagen erfüllen. Daher wird dieser der Behörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.

 

Einreichplan

Haben Sie sich für einen Planer Ihres Vertrauens entschieden, benötigen Sie zusätzlich zum Entwurfsplan auch einen Ausführungsplan. Dieser enthält – im Gegensatz zum Entwurfsplan – sämtliche für die Erstellung des Bauobjekts erforderlichen Einzelangaben und Details. Die Koordination der gesamten Einreichung ist Aufgabe Ihres Planers. Er muss entsprechend über die nötigen Schritte und die lokalen Bauvorschriften Bescheid wissen.

Der Einreichplan wird im Maßstab 1:200 oder 1:500 gezeichnet und enthält alle Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:100. Bitte beachten Sie, dass der Plan zur Einreichung bei der Baubehörde auf dauerhaftem und haltbarem Material gedruckt werden und zwecks Vervielfältigung lichtecht und beständig ausgeführt sein muss. Er muss auf A4 gefaltet werden können.

 

Was muss vorgelegt werden?

Folgende Unterlagen sind unter anderem bei der Einreichung erforderlich:

  • Bauansuchen
  • Baupläne für das Bauverfahren (in dreifacher Ausführung)
  • Grundbuchzustimmung
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Energieausweis (Nachweis über Wärme- und Schallschutz)
  • Nachweis über Stellplatzverpflichtung
  • Berechnung der Anliegerleistung
  • Gestaltungskonzept für Gärten und Außenanlagen
  • Kanalanschlussbescheid
  • Statische Vorbemessung

 

Ausführungsplan

Nachdem der Einreichplan von der Baubehörde genehmigt wurde, erfolgt die Ausführungsplanung (unter Hinzuziehung weiterer Fachplaner wie z. B. Statiker, Elektriker, etc.). In der Praxis wird häufig bereits während des Genehmigungsverfahrens mit der Ausführungsplanung durch den Architekten begonnen. Von der Behörde vorgeschriebene Änderungen/Ergänzungen fließen dann in die Ausführungsplanung mit ein. Parallel können Sie mit den Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke (Baufirma, Elektriker, Installateur, Spengler, etc.) beginnen.

 

Angebotseinholung

Nach Erstellung der Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke, werden diese an die entsprechenden Fachfirmen zur Angebotslegung übermittelt.


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